Dienstvertrag: Beratung nach Aufwand und was der Betrieb dafür bekommt
Bezahlt wird sorgfältige Arbeit, nicht ein bestimmter Ausgang. Wann Beratung nach Aufwand die ehrlichere Vertragsform ist und wie ein Betrieb sie trotzdem in der Hand behält.
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Ein Dienstvertrag verpflichtet dazu, eine vereinbarte Tätigkeit sorgfältig zu erbringen, und den Auftraggeber, sie zu vergüten. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Dienstleister nicht. Für Beratung heißt das: Bezahlt werden Analyse, Gespräche und Empfehlungen im vereinbarten Umfang, unabhängig davon, ob am Ende eine Automatisierung entsteht.
Dienstvertrag oder Werkvertrag: die Frage nach dem Erfolg
Beide Vertragstypen regeln bezahlte Arbeit für einen anderen, unterscheiden sich aber im Kern. Beim Werkvertrag trägt der Auftragnehmer das Risiko, dass das beschriebene Ergebnis entsteht; bezahlt wird nach der Abnahme. Bei der Tätigkeit nach Aufwand trägt der Auftraggeber das Risiko, dass die Arbeit nicht zum erhofften Ausgang führt; bezahlt wird die ordentlich erbrachte Leistung.
Maßgeblich ist nicht die Überschrift des Dokuments, sondern was tatsächlich vereinbart und gelebt wird. Ein Papier, das „Beratungsvertrag“ heißt und zugleich ein fertiges Konzept mit festem Inhalt verlangt, wird im Streit nach diesem Inhalt beurteilt – und kann sich dann als Vertrag über ein Werk herausstellen.
Wann ein Dienstvertrag in der KI-Beratung passt
Die Vertragsform ist richtig, wenn der Weg zum Ergebnis erst gefunden werden muss. Typisch in einem Betrieb ohne eigene IT-Abteilung sind drei Lagen:
- Die Frage ist noch offen. Der Inhaber weiß, dass Angebote zu lange liegen, aber nicht, ob es an den Daten, an der Software oder an der Verteilung der Arbeit liegt.
- Ein Werkzeug soll erprobt werden. Ein Sprachmodell soll eingehende Anfragen vorsortieren; ob es mit den eigenen E-Mails zurechtkommt, zeigt erst der Versuch.
- Es geht um eine zweite Meinung. Die Geschäftsführung will bei der Auswahl einer Software oder im Gespräch mit einem Anbieter eine technische Einschätzung von außen.
In allen drei Fällen wäre ein zugesagtes Ergebnis unseriös: Wer vor der Analyse einen Erfolg verspricht, verspricht etwas, das er nicht kennt. Auch die erste Phase einer KI-Einführung gehört oft hierher. Bevor feststeht, welche Aufgabe ein Modell übernehmen soll, lässt sich kein Abnahmekriterium festschreiben. Ob ein Betrieb dafür überhaupt die Voraussetzungen mitbringt, klärt die Frage nach der KI-Readiness.
Aufwand steuern, ohne ein Ergebnis zu versprechen
Dass kein Erfolg geschuldet ist, heißt nicht, dass nichts festgelegt wird. Ein gut aufgesetzter Auftrag nach Aufwand beschreibt:
- die Fragen, die bearbeitet werden, und ihre Reihenfolge;
- was am Ende jeder Etappe schriftlich vorliegt, etwa eine Übersicht der untersuchten Abläufe mit einer Empfehlung je Ablauf;
- eine Obergrenze für den Aufwand, nach der gemeinsam entschieden wird, ob weitergearbeitet wird;
- wer im Betrieb Auskunft gibt und welche Daten zur Verfügung stehen.
Der schriftliche Stand je Etappe ist der wichtigste Punkt. Er macht Beratung überprüfbar, ohne sie in ein Werk zu verwandeln: Der Betrieb sieht, welche Abläufe untersucht wurden, welche Daten gefehlt haben und welche Empfehlung daraus folgt – und kann an jeder Stelle aufhören. Abgerechnet wird nach Tagessatz mit Nachweis der Tätigkeiten; wann das die bessere Wahl ist, zeigt der Vergleich Festpreis oder Tagessatz.
Woran Beratung nach Aufwand scheitert
- Kein Zwischenstand. Über längere Zeit wird beraten, und niemand kann sagen, was bisher herausgekommen ist. Etappen mit schriftlichem Stand verhindern das.
- Die Selbstständigkeit geht verloren. Auch bei Aufträgen nach Aufwand organisiert der Auftragnehmer seine Arbeit selbst, Abstimmungen laufen über seine Projektleitung. Wird das aufgeweicht, droht eine ganz andere rechtliche Einordnung – siehe Werkvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung.
- Der Übergang wird verpasst. Ist die Analyse fertig und das Ziel klar, bleibt man aus Gewohnheit beim Aufwand, obwohl sich die Umsetzung jetzt als prüfbares Ergebnis beschreiben ließe.
Wie wir Begleitung vereinbaren
Wir vereinbaren Beratung nach Aufwand dort, wo die Frage noch offen ist: mit festgelegten Fragen, schriftlichem Stand je Etappe und einer Obergrenze. Sobald feststeht, welcher Ablauf umgesetzt werden soll, schlagen wir dafür einen eigenen Auftrag mit Abnahmekriterien vor. Wie eine solche Bestandsaufnahme im Betrieb abläuft, steht auf der Seite KI-Consulting.
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