Kündigung eines Werkvertrags: Ausstieg nach der Analyse oder mitten in der Umsetzung

Ein Betrieb darf ein laufendes Werk jederzeit beenden, bezahlt aber grundsätzlich weiter. Welche Wege es gibt, was sie kosten und was beim Ausstieg aus einer Automatisierung zu sichern ist.

Aktualisiert am

Die Kündigung eines Werkvertrags beendet den Auftrag, bevor das Werk fertig und abgenommen ist. Der Besteller darf das jederzeit ohne Angabe von Gründen tun (§ 648 BGB), schuldet dann aber grundsätzlich die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was der Auftragnehmer an Aufwand erspart.

Freie Kündigung durch den Besteller: was sie kostet

Das freie Recht zur Beendigung gibt es, weil sich die Lage eines Bestellers ändern kann: Die Priorität verschiebt sich, die Software, an die angebunden werden sollte, wird ersetzt, oder das Geld wird an anderer Stelle gebraucht. Das Gesetz lässt ihn aussteigen, schützt aber den Auftragnehmer vor dem wirtschaftlichen Schaden. Er behält seinen Anspruch auf die Vergütung, muss sich jedoch anrechnen lassen, was er durch die vorzeitige Beendigung spart und was er durch einen anderweitigen Einsatz seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Weil sich das im Einzelfall schwer beziffern lässt, enthält das Gesetz zusätzlich eine pauschale Vermutung für den Anteil, der auf den noch nicht erbrachten Teil entfällt; beide Seiten dürfen Abweichendes nachweisen.

Für einen Inhaber heißt das: Das freie Recht ist ein Notausgang, kein Sparmodell. Wer ein Vorhaben aus Unzufriedenheit mit dem Anbieter abbrechen will, prüft besser zuerst, ob ein wichtiger Grund vorliegt, und benennt die Mängel schriftlich. Wer dagegen schlicht die Richtung ändert, steigt besser früh aus: Je weniger erbracht ist, desto mehr Aufwand erspart der Auftragnehmer.

Kündigung aus wichtigem Grund

Unabhängig davon können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund beenden (§ 648a BGB), wenn ihnen die Fortsetzung bis zur Fertigstellung nicht zuzumuten ist. Typisch sind schwere Pflichtverletzungen: Der Auftragnehmer liefert trotz gesetzter Frist nicht, oder der Besteller verweigert dauerhaft die notwendige Mitwirkung, etwa Zugänge zu seinen Programmen oder Testdaten. Vergütet wird dann nur der bis dahin erbrachte Teil; Ansprüche auf Schadensersatz bleiben möglich.

Nach einer solchen Beendigung kann jede Seite verlangen, dass der erreichte Stand gemeinsam festgestellt wird. Das ist mehr als eine Formalie. Ohne diese Feststellung streiten beide später darüber, was eigentlich schon geliefert war – und bei einer halb eingerichteten Automatisierung ist das von außen kaum zu erkennen.

Was beim Ausstieg aus einer Automatisierung zu sichern ist

Bei einer Automatisierung ist der halbfertige Zustand nicht nur eine Geldfrage. Ein Ablauf, der zur Hälfte eingerichtet ist, hinterlässt Spuren im Betrieb: Regeln, die bereits Daten verändern, Verbindungen zu Postfach und Warenwirtschaft, Konten bei Drittanbietern. Beim Ausstieg gehört deshalb eine Übergabeliste auf den Tisch:

  • Laufende Verbindungen – welche Zugriffe auf Programme und Postfächer bestehen und wer sie abschaltet oder weiter betreibt.
  • Zugangsdaten – welche Konten eingerichtet wurden und ob sie an den Betrieb übergehen oder gelöscht werden.
  • Daten – wo Kopien von Kundendaten oder Belegen liegen und wie sie gelöscht werden; bei personenbezogenen Daten regelt das der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  • Arbeitsstand – Code, Beschreibungen und Einstellungen des bisher Erreichten; die Nutzungsrechte daran richten sich nach dem Vertrag und gehen üblicherweise mit vollständiger Bezahlung des vergüteten Teils über.

Wird diese Liste erst im Streit aufgestellt, fehlen oft die Menschen, die sie beantworten können. Sinnvoller ist es, sie schon während des Projekts fortzuschreiben: Jede neue Verbindung und jedes neue Konto kommt sofort darauf.

Warum gestufte Aufträge den Ausstieg entschärfen

Viele Ausstiege mitten im Projekt entstehen, weil zu früh zu viel vergeben wurde. Wer Bestandsaufnahme und Umsetzung in einem einzigen Auftrag bestellt, hat nach der Analyse nur die Wahl zwischen Weitermachen und einer teuren Beendigung. Werden die Stücke getrennt vergeben, endet der erste Auftrag nach der Analyse regulär, und der Betrieb entscheidet mit dem Ergebnis in der Hand, ob und welcher Ablauf umgesetzt wird. Wie sich ein offener Beratungsauftrag davon unterscheidet, erklärt der Beitrag Dienstvertrag; wie prüfbare Stücke beschrieben werden, die Leistungsbeschreibung.

Wie wir Ausstiegspunkte vorsehen

Wir schneiden Vorhaben so, dass jedes Stück für sich endet: zuerst die Bestandsaufnahme, danach je Ablauf ein eigener Auftrag mit Abnahmekriterien. Im Angebot steht außerdem, welche Zugänge wir erhalten, wo Daten liegen und wie sie bei einer vorzeitigen Beendigung übergeben oder gelöscht werden. Welche Abläufe sich für eine Umsetzung eignen, beschreibt die Seite Digitalisierung im Mittelstand durch Prozessautomatisierung.

Passende Leistungen

Verwandte Begriffe

Wo werden bei Ihnen Daten noch von Hand abgetippt?

Schreiben Sie uns, was am Ende da sein soll und welche Systeme beteiligt sind. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Bestandsaufnahme anfragen